Ausstehende Einverständniserklärung

  • Zur Abrechnung mittels externer Dienstleister und Abrechnungsdienste ist eine Einverständnis des Versicherten zur Datenweitergabe erforderlich.
  • Das System gleicht vorhandene und noch nicht abgerechnete PKV- und iGeL Scheine mit den Versichertendaten ab und weist Sie auf vorhandene Lücken hin.
  • Zugriff auf Versichertendaten direkt aus der Liste.
  • Export der Liste in ein PDF